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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Technische Orthopädie Pretzer GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden (D) (Fassung
vom Februar 2003)
1. Geltungsbereich
1.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang
mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der Technische Orthopädie Pretzer
GmbH beim Versandhandel gelten stets diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des
jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, dies unter
Einbeziehung der Besonderen Geschäftsbedingungen der Technische Orthopädie Pretzer
GmbH für die verschiedenen Services, die nicht eine
Warenbestellung zum Gegenstand haben. Die besonderen
Geschäftsbedingungen der Services befinden sich bei den
jeweils angebotenen Services.
1.2 Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als
Rangfolge:
1. Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Services;
2. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
3. Gesetzliche Regelung.
2. Teilnehmer
Die Technische Orthopädie Pretzer GmbH schließt Verträge mit Kunden ab, die
a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit
b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in
der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der
Europäischen Union (nachfolgend "Kunden" genannt). Soweit das
Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von
der Technische Orthopädie Pretzer GmbH angenommen wurde, ist die Technische Orthopädie Pretzer GmbH binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des
Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.
3. Vertragsgegenstand
Die Technische Orthopädie Pretzer GmbH liefert die vom Kunden bestellten Waren
oder erbringt Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte
die Technische Orthopädie Pretzer GmbH nachträglich erkennen, dass sich ein
Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis
oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird die Technische Orthopädie Pretzer
GmbH den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser
kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals
bestätigen. Andernfalls ist die Technische Orthopädie Pretzer GmbH zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4. Vertragsabschluss/Widerrufsrecht
4.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch
die Technische Orthopädie Pretzer GmbH zustande. Der Kunde verzichtet auf den
Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den
Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von der Technische Orthopädie Pretzer
GmbH durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch
Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das
Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung. Bestellt der
Kunde per Internet, so wird die Technische Orthopädie Pretzer GmbH jedoch den
Zugang der Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Wege
bestätigen.
4.2 Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt
durch die Bestellung und deren Annahme seitens der Technische Orthopädie Pretzer
GmbH zunächst ein schwebend wirksames
Vertragsverhältnis zustande. Deshalb kann der Kunde innerhalb
von 14 Tagen nach Eingang der Ware bei ihm die Ware ohne
Angaben von Gründen zurücksenden. Es genügt, wenn die Ware am
letzten Tag der Frist bei der Post oder einem anderen
Spediteur aufgegeben wird. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr
und Kosten der Technische Orthopädie Pretzer GmbH, es sei denn, dass der
Bestellwert der gelieferten Ware bis zu EURO 30,00 beträgt. Im
letzteren Fall sind die Rückversandkosten vom Kunden zu
tragen, es sei denn, der Kunde hat falsche oder mangelhafte
Ware geliefert bekommen. Alternativ hat der Kunde das Recht,
innerhalb ebenfalls einer Frist von 14 Tagen ab Eingang der
Ware eine schriftliche Widerrufserklärung, die keiner
Begründung bedarf, an die Technische Orthopädie Pretzer GmbH zu senden. Auch in
diesem Fall ist der Kunde zur Rücksendung und gegebenenfalls
zur Tragung der Versandkosten wie vorstehend in Absätzen 1 und
2 dieser Ziffer beschrieben, verpflichtet.
Brief/Paket:
Technische Orthopädie Pretzer GmbH
Moststr. 31
DE 90762 Fürth
4.3 Das Widerrufsrecht gilt nicht für solche besonderen
Services der Technische Orthopädie Pretzer GmbH, in deren Besonderen
Geschäftsbedingungen ein Widerrufsrecht ausgeschlossen wird,
wie z.B. für Auktionsware und Sonderangebote, sowie für
folgende Warengruppen:
1. Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
2. Waren, die aufgrund einer Willenserklärung des Kunden
spezielle beschafft werden mussten und nicht zum
Standardangebot gehören.
4.4 Die Technische Orthopädie Pretzer GmbH behält sich bei Rückgabe benutzter
oder beschädigter Ware vor, Ersatz für die Wertminderung und
für den Wert der Nutzung der Ware zu verlangen, soweit die
Verschlechterung der Ware nicht ausschließlich auf ihre
Prüfung zurückzuführen ist. Der Kunde kann diese
Ersatzansprüche vermeiden, wenn er die Ware nur in dem für
eine angemessene Prüfung erforderlichen Umfang in Benutzung
nimmt.
5. Verfügbarkeitsvorbehalt
Sollte die Technische Orthopädie Pretzer GmbH nach Vertragsabschluß
feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht
mehr bei der Technische Orthopädie Pretzer GmbH verfügbar ist oder aus
rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann die Technische Orthopädie Pretzer
GmbH entweder eine in Qualität und Preis
gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom
Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird die Technische Orthopädie Pretzer
GmbH umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch
die Technische Orthopädie Pretzer GmbH oder den Kunden erstatten.
6. Lieferung
6.1 Wir bitten bei unvollständiger Lieferung oder Beschädigung
auf dem Transportweg um Benachrichtigung innerhalb von 24
Stunden. Sichtbare Beschädigungen (auch an der Verpackung)
müssen sofort beim jeweiligen Spediteur/Lieferservice/Post
gemeldet werden. Wird dies unterlassen besteht kein Anspruch
des Kunden gegenüber der Technische Orthopädie Pretzer GmbH.
7. Preis
7.1 Die Preisangaben im Katalog/Onlineshop sind Endpreise und
enthalten die am Tag der Rechnungsstellung gültige
Mehrwertsteuer. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuer
Erhöhung nach Erscheinen des Kataloges erfolgen, ist die
Pretzer GmbH zur Berechnung des erhöhten
Mehrwertsteuersatzes berechtigt.
7.2 Auf der Rechnung werden neben dem Bruttopreis für die Ware
die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen:
Versandkosten und die jeweils zum Zeitpunkt der
Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer etc.
7.3 Bei Bestellungen über die Homepages für Privatkunden der
Technische Orthopädie Pretzer GmbH gelten nicht die Katalogpreise, sondern die
auf der Homepage angegebenen Preise.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Technische Orthopädie Pretzer GmbH behält sich das Eigentum an aller Ware,
die von ihm an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur
endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware
vor. Soweit die Technische Orthopädie Pretzer GmbH im Rahmen der Gewährleistung
eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das
Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem
Zeitpunkt vom Kunden auf die Technische Orthopädie Pretzer GmbH, bzw. umgekehrt
übergeht, in dem einerseits die Technische Orthopädie Pretzer GmbH die Ware vom
Kunden zurückgesandt bekommt, bzw. der Kunde die
Austauschlieferung von der Technische Orthopädie Pretzer GmbH erhält.
9. Gewährleistung
9.1 Die Technische Orthopädie Pretzer GmbH gewährleistet, dass die Produkte zum
Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit
haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für
die den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich
für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit
aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die
der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung
der Technische Orthopädie Pretzer GmbH, bzw. des Herstellers erwarten kann.
9.2 Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung
auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies
spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang, und wird im
Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei
versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach
Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der
Gewährleistungsfrist vorzunehmen.
9.3 Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Sie
beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.
9.4 Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach
seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung
einer mangelfreien Sache verlangen. Die Technische Orthopädie Pretzer GmbH kann
im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der
Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die
Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so
ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die
Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den
Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der
Rücktritt ist abgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und
unerheblich ist.
9.5 Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass die Technische Orthopädie Pretzer GmbH die
Mängel arglistig verschwieg oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Ware übernommen hat.
9.6 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass
der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder
Überbeanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst
später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den
Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang
mangelhaft war. Anderenfalls steht es der Technische Orthopädie Pretzer GmbH
frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe
keine Sachmängel aufwies.
10. Haftung
10.1 Die Technische Orthopädie Pretzer GmbH, ihre Geschäftsleitung und ihre
Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit,
unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der schuldhaften
Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten
(Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie
im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB
haftet die Technische Orthopädie Pretzer GmbH im gesetzlichen Umfang. Lediglich
bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung
für Mitarbeiter von Technische Orthopädie Pretzer begrenzt auf den typischen,
voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit
ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ
zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
10.2 Der Umfang einer Haftung der Technische Orthopädie Pretzer GmbH nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.3 Die vorstehenden Regelungen (9 und 10) geben den
vollständigen Haftungsumfang der Technische Orthopädie Pretzer GmbH, ihrer
Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine
weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
11. Rechtswahl
11.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Technische Orthopädie Pretzer GmbH
und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen
findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UNH
Übereinkommens über Verträge über den internationalen
Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.
11.2 Die Bestimmungen der Ziffer 10.1 lassen zwingende
Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der
Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der
beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet
werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum
Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in
dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
12. Verschiedenes
12.1 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung
besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder
rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
12.2 Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz der Technische Orthopädie Pretzer
GmbH. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder
bei der Technische Orthopädie Pretzer GmbH oder der Versandort des ersten
Versenders, der für die Technische Orthopädie Pretzer GmbH tätig wird.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder
teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit
später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des
Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall
verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen
Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit
rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem
Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am
nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von
den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Fürth oder ein
anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl der Technische Orthopädie Pretzer
GmbH, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts ist.
Das Sanitätshaus Pretzer ist zertifiziert nach DIN 9001:2000
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